kommunale Dienste

Mailversand von Dokumenten

Unter Berücksichtigung der DSGVO sollten von Bürgerinnen und Bürgern, die Mailadressen gespeichert werden dürfen und als Pendant zur Postanschrift gelten dürfen. Dokumente wie Steuerbescheide vom Finanzamt, Bescheid der Abgabenordnung der Stadt Nürnberg etc., könnten dann per Mail versendet werden. Weniger Aufwand für die Ämter (Zeit und Porto), umweltschonender, bequem+praktikabel für Bürgerinnen und Bürger