Wichtige Fakten und Rahmenbedingungen zum Projekt
Zu diesem frühen Zeitpunkt des Projekts können wir viele Dinge noch nicht genau eingrenzen oder beziffern. Dennoch möchten wir Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Fakten und Rahmenbedingungen aufzeigen, die unsere Konzepterstellung beeinflussen.
Geschichtliches:
Der Stadtgraben ist ein Ort mit jahrhundertelanger Geschichte: er wurde ab 1430 ausgehoben und bis 1452 fertiggestellt. Der Graben war durchschnittlich zwölf Meter tief und bis zu 20 Meter breit, aber nie mit Wasser gefüllt. Bis zum 19. Jahrhundert blieben Stadtmauer und Stadtgraben trotz einiger Kriege völlig intakt. Danach wurde der Graben zum Teil zugeschüttet, um Verbindungsstraßen von der Altstadt in die Außenbezirke anlegen zu können. In den 1930er Jahren begannen Restaurierungen: Störende Einbauten des 19. Jahrhunderts sowie Bäume und Sträucher wurden entfernt. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Stadtbefestigung durch Luftangriffe stark beschädigt. Nach dem Krieg entschied sich die Stadt dagegen, Trümmerschutt in den Stadtgraben zu schütten – stattdessen wurden Befestigung und Graben wiederhergestellt. Der Stadtgraben wurde zum überörtlich bedeutenden Baudenkmal erklärt. In den 1960ern wurden die Zwinger zu Grünanlagen ausgebaut und Fußwege angelegt.
Lage/Flächen:
Die „Urbane Gartenschau 2030“ soll im Stadtgraben und angrenzenden Bereichen in und außerhalb der Altstadt stattfinden. Das Areal liegt mitten in der Innenstadt und ist gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Außerdem sind zahlreiche Denkmäler in unmittelbarer Umgebung sowie die besondere Atmosphäre der mittelalterlichen Stadtbefestigung vorteilhaft für die Nürnberger Bewerbung. Die Grundfläche des fünf Kilometer langen Stadtgrabens rund um die Altstadt beträgt etwa 13,5 Hektar. Diese für eine Gartenschau eher geringe Größe des Areals ist kein Hinderungsgrund für eine Bewerbung, denn der Stadtgraben soll durch Plätze und Straßen in und außerhalb der Altstadt ergänzt werden.
Eigentumsverhältnisse:
Die Stadt Nürnberg ist Eigentümerin der betreffenden Flächen. Sie verantwortet auch deren Umgestaltung.
Kosten:
In der Regel liegen die gesamten Kosten für eine Landesgartenschau – je nach Konzept, Ansatz, Umfang und Programm – bei einem Gesamtvolumen von 20 bis 40 Millionen Euro. Nach den Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit liegt der städtische Anteil mindestens bei einem Drittel. Im Falle einer Großstadt, angesichts der komplexen Rahmenbedingungen und aufgrund der bis 2030 zu erwartenden Kostenentwicklung, geht die Stadt derzeit von einem eigenen Anteil von 20 Millionen Euro aus. Für die dauerhaften Anlagen der Gartenschau ist eine Förderung von maximal fünf Millionen Euro vorgesehen. Eine zusätzliche Unterstützung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Städtebauförderung ist möglich.