Neben den Fahrradständern, welche zwar auf dem Gehsteig, aber direkt an der Straße angebracht werden, sollte auf der Straße danneben ein Halteverbotsschild stehen. Insbesondere dann, wenn sich die Fahrradständer im Kreuzungsbereich oder direkt im Anschluss daran befinden. Größere Fahrzeuge, wie LKW's und Busse kommen sonst bei parkenden Fahrzeugen nicht um die Kurve!
Kommentare
am 11. Okt. 2016
um 15:36 Uhr
Fahrradständer auf dem Gehsteig unmittelbar an der Straße
Neben den Fahrradständern, welche zwar auf dem Gehsteig, aber direkt an der Straße angebracht werden, sollte auf der Straße danneben ein Halteverbotsschild stehen. Insbesondere dann, wenn sich die Fahrradständer im Kreuzungsbereich oder direkt im Anschluss daran befinden. Größere Fahrzeuge, wie LKW's und Busse kommen sonst bei parkenden Fahrzeugen nicht um die Kurve!
am 25. Jul. 2017
um 11:19 Uhr
Antwort der Verwaltung:
Vielen Dank für Ihre Zustimmung. An dieser Stelle werden wir die geplanten Radständer errichten.