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3-30-300 Regel als Begrünungsleitlinie in Wohngebieten etablieren

Klimaschutzkonzept

3-30-300 Regel als Begrünungsleitlinie in Wohngebieten etablieren

Sonstiges

Die 3-30-300 Regel (3 Bäume in Blickweite, 30% Baumkronenbedeckung in Wohngebieten und max. 300 Meter Entfernung von Wohnort zu Grünfläche) ist eine Orientierungshilfe für nachhaltige und gesunde Städte. Die Stadt Nürnberg sollte Klimaanpassungs- und Begrünungsbemühungen an ihr ausrichten um die Stadt lebenswert und zukunftsfähig umzugestalten.

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