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Sonderlärmschutzregelung für Klimaanlagen und Wärmepumpen

Klimaschutzkonzept

Sonderlärmschutzregelung für Klimaanlagen und Wärmepumpen

Gebäude und Bauen

Die gesetzlichen Regelungen für diese Geräte sind leider nicht ausreichend. Lärmbelästigung durch diese Geräte ist nahezu überall gegeben wo sie installiert werden. Die Stadt Nürnberg sollte zu Ruhezeiten zwischen 22 Uhr und 8 Uhr morgens den Betrieb dieser Anlagen untersagen. Ausnahmen für Supermärkte natürlich möglich.

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