Klimaschutzkonzept
Sonderlärmschutzregelung für Klimaanlagen und Wärmepumpen
Sonderlärmschutzregelung für Klimaanlagen und Wärmepumpen
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Gebäude und Bauen
Die gesetzlichen Regelungen für diese Geräte sind leider nicht ausreichend. Lärmbelästigung durch diese Geräte ist nahezu überall gegeben wo sie installiert werden. Die Stadt Nürnberg sollte zu Ruhezeiten zwischen 22 Uhr und 8 Uhr morgens den Betrieb dieser Anlagen untersagen. Ausnahmen für Supermärkte natürlich möglich.