Klimaschutzkonzept
Lichtwerbeanlagen nachts abschalten
Lichtwerbeanlagen nachts abschalten
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Gebäude und Bauen
Schaufensterbeleuchtung, Werbetafeln an Gebäuden, Beleuchtung auf Firmenparkplätzen nach Geschäftsschluss abschalten.
Auch die beleuchteten Wartehäuschen der VAG könnten zwischen 1-5:00 Uhr abgeschaltet werden, wenn keine Busse und Bahnen fahren.
Die unnötige Beleuchtung verbraucht Strom und ist schädlich für Menschen (Schlaf und Regenerationsprozesse im Körper), Tiere und Pflanzen.