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Änderung Stellplatzsatzung

Klimaschutzkonzept

Änderung Stellplatzsatzung

Gebäude und Bauen

- Nähe zu Mobilitätspunkten / Öffis: weniger nachzuweisende St
- Verbot d. Herstellung überzähliger St
- Anlagen mit eigenen Fuhrparks: weniger bzw. keine St-forderung
- Ablösehöhe: tatsächl. Kosten f. Herstellung u. Unterhalt über 30 Jahre eines St im öff. Raum
- nicht mehr als 1 St je WE
- St-Anlagen: Solarcarports verpflichtend
- Verbot der Herstellung übergroßer (SUV-) St
- Förderung v Quartiersparken
- mehr ASt

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