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Abschalten der Straßenlaternen in der Nacht in den städtischen Außenbezirken

Abschalten der Straßenlaternen in der Nacht in den städtischen Außenbezirken

Strom

In den städtischen Außenbezirken kann die Straßenbeleuchtung in der Nacht von Mitternacht bis 4 oder 5 Uhr morgens abgeschaltet werden. Dies spart Strom und nützt den Insekten durch eine Verringerung der Lichtverschmutzung.
Andere Städte in Deutschland haben das Konzept bereits umgesetzt.

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