Abschalten der Straßenlaternen in der Nacht in den städtischen Außenbezirken
Abschalten der Straßenlaternen in der Nacht in den städtischen Außenbezirken
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Strom
In den städtischen Außenbezirken kann die Straßenbeleuchtung in der Nacht von Mitternacht bis 4 oder 5 Uhr morgens abgeschaltet werden. Dies spart Strom und nützt den Insekten durch eine Verringerung der Lichtverschmutzung.
Andere Städte in Deutschland haben das Konzept bereits umgesetzt.